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Wie kann man Rechenschwäche diagnostizieren und behandeln ?
Diagnostik bei angenommener Rechenschwäche/ Dyskalkulie: Ziel der Rechenschwäche-Diagnostik ist es, das bisherige mathematische Verständnis des Betroffenen zu erkennen und seine momentan möglichen Lösungswege zu verstehen.
Auch das Ausschließen einer Dyskalkulie kann das Ergebnis der Diagnostik sein. Bei Anträgen für die Kostenerstattung einer Dyskalkulie-Therapie müssen unabhängige Gutachter, die bei den Jugendämtern zu erfahren sind herangezogen werden.
Um den Umfang der Rechenschwäche oder den Ausschluss der Dyskalkulie festzustellen, werden nicht nur bekannte Dyskalkulie-Tests verwendet, sondern auch die Möglichkeit des ‚lauten Denkens’.
Beim auf Rechenschwäche zu Testenden möchten wir herausfinden, wie gerechnet wird, wo Unsicherheiten bestehen, welche Besonderheiten und Lücken des Verständnisses deutlich werden.
Zusätzlich zur Fehleranalyse können Informationen über eine vorliegende Dyskalkulie durch die Hausaufgabenhefte, Klausuren oder Prüfungsvorbereitungen herangezogen werden.
Falls gewünscht, kann ein speziell zur Dyskalkulie entwickeltes Testverfahren angewendet werden.
Eine schriftliche Dokumentation der Rechenschwäche-Diagnostik stellt die Möglichkeit für Betroffene, ggf. Eltern, Lehrer und andere Beteiligte bereit, den Stand der Dyskalkulie und das daraus folgende notwendige Vorgehen nachvollziehen zu können.
Wir beziehen auch ein, dass Rechenschwäche/ Dyskalkulie ggf. im Zusammenhang mit körperlichen und biographischen Gegebenheiten entstanden sein kann.
Rechenschwäche-/ Dyskalkulie-Therapie: Das gemeinsame Arbeiten mit einem Menschen ermöglicht, auf die Besonderheiten jedes Betroffenen einzugehen.
Rechenschwäche-Therapie setzt da an, wo ideenreiche aber logisch falsche Rechenstrategien den Aufbau eines tragenden mathematischen Begreifens bremsen.
Durch das Erarbeiten von Zahlen- und Mengenbegriff, von Zahlbedeutung, Zahlbeziehungen und Zahlverarbeitung sowie der Grundrechenarten, werden mathematische Fertigkeiten ‚wirklich’ verstanden und eingeübt.
In der Dyskalkulie-Therapie wird nicht ‚gepaukt’, sondern auf jeden individuell eingegangen.
Der normorientierte Leistungsvergleich, wie er in der Schule unvermeidlich ist, findet in der Rechenschwäche-Therapie nicht statt.
Dyskalkulie-Therapie ist ggf. durch das Jugendamt erstattungsfähig.
Das Ziel der Rechenschwäche-Therapie ist es, dem Betroffenen den Wieder- Anschluss an den Schulstoff des Mathematikunterrichts, bzw. der Prüfungsinhalte und Alltagsverständnis mathematischer Gegebenheiten zu ermöglichen und wieder mehr Vertrauen in eigene Fertigkeiten zu bekommen. Weiterführender Link zu Rechenschwäche: Deutscher Bildungsserver
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